Jugendschutzkonzept Ballfreunde Bergeborbeck 1968 e.V.
Vereinsinformation
Wir sind die Ballfreunde Bergeborbeck 1968 e.V. und unsere Vereinskennziffer lautet 501003032. Stand 02.12.2025 haben wir 431 Mitglieder.
Der Geschäftsführende Vorstand lautet:
· Detlef Thielert – 1. Vorsitzender
· Nico Barkmin – 2. Vorsitzender
· Patrick Borchers – 1. Geschäftsführer
· Ingeborg Thielert – 1. Kassiererin
· Lars Peukert – 1. Fußballobmann
Das Schutzkonzept wurde von einer Arbeitsgruppe aus dem Vorstand erstellt.
Positionierung des Vorstandes
Unser Verein hat gemeinsam eine Haltung zum Thema Schutz vor Gewalt entwickelt. Folgende Werte, die unser Vereinsleben bestimmen, sind uns dazu wichtig:
· Respekt
· Wertschätzung
· Offenheit
· Achtsamkeit
· Transparenz
· Gewaltfrei
· Vielfalt
Positionierung des Vorstandes zum Thema
Der ehrenamtliche Vorstand des Vereins Ballfreunde Bergeborbeck 1968 e.V. bekennt sich entschieden zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im Sport. In unserer Vorstandssitzung haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen Gewalt als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren. Dies umfasst unter anderem:
· Schulungen für Vorstandskollegen
· Einrichtung eines Kummerkasten
· Erstellung eines Interventionsleitfaden
· Erstellung von Verhaltensregeln
· Implementierung von klaren Ansprechpersonen
Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung zu schaffen, in der sich alle sicher und respektiert fühlen.
Herausforderungen
Bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes sehen wir folgende Herausforderungen:
· Mangelnde Ressourcen
· Mangelnde Zeitressourcen
· Wissenslücken
· Mangelnde Infrastruktur
Wir bemühen uns, diesen Herausforderungen zu begegnen und holen uns, wenn nötig, Unterstützung von außen, wie zum Beispiel von den Koordinierungsstellen des Landessportbundes NRW, den Kreis- und Stadtsportbünden oder VIBSS- Berater*innen des LSB NRW oder von örtlichen externen Fachberatungsstellen.
Lebendiges Schutzkonzept
Wir stellen sicher, dass unser Schutzkonzept durch:
· Regelmäßige Schulungen
· Verankerung in der Vereinssatzung
· Kontinuierliche Kommunikation
· Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Fachstellen)
· Optische Hinweise auf der Sportanlage
gelebt wird.
Maßnahmen des Vorstandes
· Die Maßnahmen, die uns als Vorstand für den Verein wichtig sind lauten:
· Schulungen für Mitglieder und Vereinsmitarbeitende
· Erstellung und Verbreitung des Schutzkonzeptes
· Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene
· Benennung von Ansprechpersonen
· Satzungsänderung
· Einführung von Verhaltensregeln (Unterschrift bei Anmeldung)
· Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses von allen Trainer*innen im Kinder/Jugendbereich
· Öffentlichkeitsarbeit
· Regelmäßige Überprüfung des Schutzkonzeptes und Prüfung, ob die Maßnahmen umsetzbar sind
Im Sinne der Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern, werden wir die genannten Maßnahmen kontinuierlich umsetzen.
Ressourcen und Unterstützung des Vorstandes
Wir möchten mit:
· Ehrenamtliches Engagement
· Hauptamtliches Engagement
· Externe Berater*innen
· Schulungsmaterialien
Die Umsetzung des Schutzkonzeptes unterstützen.
Analyse
Besondere Zielgruppen
Es ist uns wichtig die Bedürfnisse besonderer Zielgruppen wahrzunehmen. Wir haben Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Fluchtgeschichten in unserem Verein. Wir unterstützen sie, in dem wir uns sensibilisieren und informieren mit z.B. Fortbildungen und Veranstaltungen wie „Fit für die Vielfalt“ oder die Fortbildung „Inklusion“ beim LSB NRW oder von anderen Organisationen.
Qualifikation der Mitarbeitenden
Unsere ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden werden qualifiziert.
Sie werden:
· Sich einigen auf gemeinsame Werte, die gelebt werden
· Sensibilisierungsworkshops veranstalten
· Schulungen für Trainer*innen und Betreuer*innen, Vorstand, Mitarbeitenden
· Workshops zur Stärkung des Selbstwertgefühls
· Schulungen zur Anti-Aggression
· Verhaltensregeln implementieren und bekannt geben
· Geschulte Ansprechpersonen benennen
· Externe unabhängige Ansprechstellen benennen
· Einrichtung eines Kummerkastens
· Regelmäßige Feedbackrunden mit Trainer*innen und Betreuer*innen
Sie bilden sich zusätzlich regelmäßig im Selbststudium weiter im Bereich Schutz vor Gewalt.
Vertragsverhältnisse
Die Mitarbeitenden sind vertraglich dazu verpflichtet, folgende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt umzusetzen:
· Verhaltensregeln implementieren und umsetzen
· Erweitertes Führungszeugnis (alle 3 Jahre erneut beantragen)
· Das Format „Kurz und gut“ verinnerlichen
Risikoanalyse
Folgende Lösungen haben wir zu den Risikosituationen erarbeitet:
· Umkleide Besetzschilder implementieren
· Neues Schlüsselkonzept implementieren
· Zäune errichten bei nicht einsehbaren Ecken
· Einführung und Schulung des Präventionsteams
Prävention
Offizieller Beschluss des Vorstandes
Unser Verein hat am 01.12.2025 einen offiziellen Vorstandsbeschluss gefasst, der die Grundlage für unsere Arbeit im Bereich Schutz vor Gewalt bildet.
Umsetzung beschlossener Maßnahmen
Wir sorgen durch:
· Bildung von Arbeitsgruppen zum Thema Schutz vor Gewalt
· Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts
· Feedback-Runden zur Bewertung der Maßnahmen
· Anpassung und Weiterentwicklung der Maßnahmen bei Bedarf
· Bericht in den Vorstandssitzungen
· Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis Schutz vor Gewalt NRW
dafür, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden.
Verankerung in der Satzung
Zudem wurde folgender Passus:
· Jugendordnung
· Vereinssatzung (§10 Schutz vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung)
aufgenommen.
Gründe für Ausschluss
In unserem Sportverein wird bei:
· Körperlicher Gewalt
· Psychische Gewalt
· Sexualisierte Gewalt
· Vernachlässigung
· Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung
· Verletzung der Satzung im Bezug auf Schutz vor Gewalt
· Keine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
· Verhaltensregeln als Mitarbeitende nicht unterzeichnet
Im Vorstand über einen Ausschluss aus dem Verein abgestimmt. Zudem wird bei direkten Verstößen gegen den Satzungspassus ein Ausschluss veranlasst. Wir lassen uns bei diesem Vorgehen vom Landessportbund NRW, einer externen Fachberatungsstelle oder juristischen Personen beraten.
Präventionsteam
Das sind die Namen und E-Mail Adressen unserer Ansprechpersonen:
· Janina Borchers - Ballfreunde_1968@outlook.de
· Nicolai Bieker - Ballfreunde_1968@outlook.de
· Dennis Otto - Ballfreunde_1968@outlook.de
· Nico Barkmin - Ballfreunde_1968@outlook.de
Aufgaben der Ansprechpersonen
Die Ansprechpersonen übernehmen folgende Aufgaben:
· Koordination der Präventivmaßnahmen im Verein
· Nachhalten der erweiterten Führungszeugnisse
· Öffentlichkeitsarbeit zu den Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt
· Kontakt zu Fachberatungsstellen aufbauen und halten
· Koordination zur Erstellung und Implementierung des Schutzkonzeptes (inkl. Risikoanalyse)
· Ansprechperson agiert nach Interventionsleitfaden
· Offenes Ohr für alle Mitglieder
· Nachhalten der unterschriebenen Verhaltensregeln
Einbindung der Ansprechpersonen
Sie werden durch:
· Regelmäßige Berichtserstattung an den Vorstand
· Teilnahme an Vorstandssitzungen (falls erforderlich)
· Mitglied des Präventionsteams und Mitglied im Vorstand
In die Vereinsarbeit eingebunden.
Erreichbarkeit der Ansprechpersonen
Die Mitglieder können über:
· Persönlich während der Vereinszeiten
· Per E-Mail
· Kummerkasten
Kontakt zu unseren Ansprechpersonen aufnehmen. Die Erreichbarkeit wird über verschiedenen Kanälen im Verein bekannt gemacht.
Externe Ansprechstellen
Wir arbeiten derzeit mit noch keine externen Ansprechpersonen zusammen. Die Vereinsmitglieder müssen nicht über die internen Ansprechpersonen Hilfe suchen. Sie können auch selbstständig Kontakt zu den aufgelisteten externen Ansprechstellen aufnehmen.
Einstellungsgespräche von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden
In unserem Sportverein ist der Vorstand für die Platzierung des Themas Schutz vor Gewalt in den Einstellungsgesprächen aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zuständig. Es ist uns wichtig, dass das Thema bereits zu Beginn eines Arbeits-/ Tätigkeitsverhältnisses angesprochen wird.
Erweitertes Führungszeugnis
Wir erwarten von allen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, dass sie ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.
Wiedervorlage eines Führungszeugnisses
Das erweiterte Führungszeugnis muss alle drei Jahre und bei Neueinstellung vorgezeigt werden.
Einsichtnahme erweitertes Führungszeugnis
Das Präventionsteam und der Jugendausschuss sind für die Einsichtnahme zuständig
Entwicklung von Verhaltensregeln
Das sind unsere Verhaltensregeln, die allen Mitgliedern und Mitarbeitenden mitgeteilt werden:
1. Wir respektieren die Würde jedes Menschen.
Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder körperlichen Voraussetzungen wird nicht toleriert.
2. Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
Körperliche, psychische oder verbale Gewalt- ob auf dem Platz oder daneben- ist verboten und führt zu Konsequenzen.
3. Wir schützen Kinder und Jugendliche aktiv.
Alle Trainer*innen und Betreuer*innen verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang und zur Einhaltung der Verhaltensregeln zum Kinderschutz.
4. Wir dulden keinerlei sexuellen Missbrauch oder Grenzverletzungen
Jede Form von sexualisierter Gewalt, unangemessenen Berührungen, zweideutigen Bemerkungen oder Machtmissbrauch wird konsequent verfolgt und sofort gemeldet.
5. Wir fördern eine offene Gesprächskultur.
Spieler*innen, Eltern und Vereinsmitglieder sollen sich sicher fühlen, Vorfälle oder Sorgen jederzeit an vertrauliche Ansprechpartnerinnen zu melden.
6. Wir achten auf klare Rollen und Grenzen
Private Treffen zwischen Trainerinnen und minderjährigen Spielerinnen ohne weitere Aufsichtsperson sind untersagt.
7. Wir gehen achtsam miteinander um.
Beschimpfungen, Drohungen oder Einschüchterungen- auch als „Emotionen im Spiel“- sind nicht akzeptabel.
8. Wir handeln bei Regelverstößen konsequent.
Rassistische oder gewalttätige Handlungen sowie Hinweise auf sexuelle Übergriffe führen zu sofortigen Maßnahmen, bis hin zum Ausschluss aus dem Verein und melden bei den zuständigen Behörden.
9. Wir schulen unsere Vereins Ehrenamtlichen regelmäßig.
Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionsträger*innen nehmen an Fortbildungen zu Gewaltprävention, Kinderschutz und Anti-Rassismus teil.
10. Wir stehen gemeinsam für Fairness und Vielfalt.
Der Verein tritt sichtbar und aktiv für respektvolles, diverses und faires Miteinander ein- auf und neben dem Platz.
Qualifizierung unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden
Wir verpflichten alle unsere Mitarbeitenden alle drei Jahre und bei Neueinstellung an einer kostenlosen „Kurz und gut-Schulung“ des LSB NRW (oder vergleichbare Angebote) teilzunehmen. Die Teilnahmebescheinigung wird selbstständig bei uns eingereicht und vom Jugendausschuss nachgehalten.
Digitale Medien
Das erhöhte Aufkommen von Vorkommnissen im digitalen Raum veranlasst uns dazu, zusätzlich folgende Regeln in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien in unserem Sportverein festzulegen:
· Keine Nutzung von Smartphones oder ähnlichen Geräten in Umkleiden und Duschen
· Wenn meine Telefonnummer als Funktionär oder Trainer*in im Verein bekannt ist, achte ich darauf, was ich in meinem Status poste im Sinne der Vorbildsfunktion
· Wir schützen unsere Mitglieder und Mitarbeitenden vor Hasskommentaren im Internet (z.B. durch Ausstellen der Kommentarfunktion unter Instagram Beiträgen)
· WhatsApp Gruppen haben immer ein Vorstandsmitglied als stille Teilnehmer mit dabei, um eine gewisse Kontrollfunktion zu sicher
Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
Durch Beteiligung stärken wir unsere Kinder und Jugendlichen. Wissen Kinder und Jugendliche können Gewaltsituationen besser einschätzen. Deshalb bieten wir für unsere minderjährigen Mitglieder folgende Formate an:
· Vereinsschulungen in noch nicht festgelegten Rhythmus
Feedback von Kindern und Jugendlichen
Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche in unserem Sportverein gehört werden und sich sicher fühlen. Deshalb gibt es bei uns:
· Persönliche Gespräche mit Funktionären
· Ein Präventionsteam
· Kummerkasten
Netzwerk
Um für uns Handlungssicherheit und Professionalität zu erlangen, werden wir von:
· Kreissportbund/ Stadtsportbund
· Anderen Sportvereinen oder- verbände
· Lokalen Behörden
· Der Lebenshilfe
· Der Diakonie Essen
unterstützt.
Öffentlichkeitarbeit
Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Mitglieder und auch Menschen, die nicht Mitglied in unserem Sportverein sind, über unsere Arbeit zum Thema Schutz vor Gewalt bescheid wissen. Deshalb informieren wir alle über folgende Maßnahmen:
· Beschluss des Vorstandes
· Satzungspassus zum Schutz vor Gewalt
· Internes Präventionsteam
· Externe Ansprechstellen
· Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
· Verhaltensregeln
· Teilnahme an Schulungen und Workshops
· Social Media
· Elternabende
· Teamsitzungen
· Aushänge in Vereinsstätten
· Mitgliederversammlungen
· Einstellungsgespräche
Geplante Maßnahmen gegen interpersonale Gewalt
Konkrete Präventionsmaßnahmen sind bei uns:
· Einigung auf gemeinsame Werte, die gelebt werden
· Sensibilisierungsworkshops: Schulungen für Funktionäre
· Klare Verhaltensregeln
· Geschultes Präventionsteam
· Regelmäßige Feedback-Gespräche und anonymes Meldesystem (Kummerkasten)
· Externe unabhängige Ansprechstellen benennen
· Jährliche Überprüfung des Schutzkonzeptes
Wenn jemand Ideen für weitere Maßnahmen hat, wendet euch gerne an unserem Präventionsteam.
Nachhaltigkeit
In den nächsten Jahren möchten wir:
· Schutzkonzept jährlich überprüfen und aktualisieren
· Neue Mitglieder gezielt in Präventionsarbeit einbinden
· Langfristige Partnerschaften mit Fachberatungsstellen aufbauen
· Ausbildung des Präventionsteam
· Unterstützung des Präventionsteam bei der Ausführung ihrer Rolle
· Regelmäßige Partizipation von Sportler*innen
· Regelmäßige Schulungen, in die Vereinsarbeit integrieren
erreichen. Das schaffen wir nur gemeinsam.
Intervention
Bei einer Intervention müssen Vorkommnisse/ Verdachtsmomente wahr und ernst genommen werden. Wir als Verein haben eine Handlungspflicht und handeln nach unserem Interventionsleitfaden.
Interventionsleitfaden
Ziel des Leitfadens
Dieser Interventionsleitfaden legt fest, wie der Verein bei Verdacht oder bestätigten Fällen von Gewalt, sexualisierten Grenzverletzungen, sexualer Gewalt, Diskriminierung und Rassismus handelt.
Er dient dem Schutz aller Vereinsmitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sowie der Rechtssicherheit des Vereins.
Grundsätze
· Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Gewalt hat oberste Priorität
· Jeder Hinweis auf Fehlverhalten wird ernst genommen und geprüft
· Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung wird nicht toleriert
· Meldungen werden vertraulich behandelt
· Betroffene werden geschützt und gestärkt, nicht in Frage gestellt
Zuständigkeiten & Meldewege
Interne Ansprechpersonen:
Der Verein benennt mindestens zwei Ansprechpersonen für Prävention und Intervention:
· Kinderschutzbeauftragter/ Präventionsbeauftragter
· Vertretungsperson (für Fälle, in denen die Hauptperson befangen ist)
Kontaktdaten sind allen Mitgliedern zugänglich (Aushang, Website).
Wer kann melden?
· Spieler*innen
· Eltern
· Trainer*innen
· Schiedsrichter*innen
· Ehrenamtliche
· Zuschauer*innen
Wie wird gemeldet?
· Persönlich
· Telefonisch
· Per Mail
· Über den Kummerkasten
Meldungen werden immer ernst genommen- auch wenn sie unvollständig erscheinen.
Arten von Vorfällen
Der Leitfaden unterscheidet zwischen:
a) Akuter Gefahr / Notfall
z.B. körperliche Gewalt, Drohungen, sexuelle Übergriffe, alkoholisiertes Fehlverhalten mit Gefährdung
à Sofort Polizei (110) oder Jugendamt informieren
b) Konkreter Verdacht
z.B. wiederkehrende Grenzverletzungen durch Trainer, rassistische Beleidigungen, sexualisierte Sprache
à Interne Ansprechpersonen informieren, Vorfall dokumentieren, Maßnahmen einleiten
c) Unklares Gefühl/ Beobachtung
z.B. auffälliges Verhalten, unangemessene Nähe, nicht eindeutige Aussagen
à Hinweis trotzdem melden!
Frühzeitiges Handeln kann Schlimmes verhindern.
Ablauf der Intervention (Schritt-für-Schritt)
Schritt 1: Wahrnehmen
· Situation beobachten, ernst nehmen, Ruhe bewahren
· Keine eigenen Bewertungen oder Vorwürfe äußern
Schritt 2: Sichern
· Betroffene Person aus der belastenden Situation nehmen
· Mutmaßliche Täterperson nicht konfrontieren (Gefahr der Eskalation)
· Unmittelbare Sicherheit herstellen (z.B. andere Betreuer*innen hinzuziehen)
Schritt 3: Dokumentieren
Die interne Ansprechperson dokumentiert:
· Datum, Uhrzeit, Ort
· Beteiligte
· Beobachtungen oder Aussagen (Wortlaut!)
· Erste Maßnahmen
Dokumentation immer sachlich, keine Interpretation.
Schritt 4: Melden
· Melden an die Präventionsbeauftragten
· Falls diese betroffen oder befangen sind: Meldung direkt an den Vorstand
· Bei Minderjährigen: Eltern einbinden – außer es besteht der Verdacht, dass Eltern beteiligt sind
Schritt 5: Bewertung & Entscheidung
Ansprechperson + Vorstand prüfen gemeinsam:
· Liegt akute Gefahr vor?
· Muss eine externe Fachstelle eingeschaltet werden?
· Welche Maßnahmen sind intern sofort nötig?
Schritt 6: Maßnahmen
· Mögliche Sofortmaßnahmen:
· Gesprächsverbot zwischen Beteiligten Personen
· Trainings- oder Betreuungsverbot
· Aufgabenentzug, Freistellung von Trainer*innen
· Begleitung der betroffenen Person
Schritt 7: Externe Stellen einschalten
· Je nach Fall:
· Jugendamt (bei Verdacht sexueller Gewalt oder Kinderwohlgefährdung)
· Polizei
· Beratungsstelle für Opferhilfe
· Landessportbund/ Verband (um Rat fragen)
Schritt 8: Maßnahmen gegen Täter*innen
Bei bestätigten Verstößen:
· Verwarnung
· Ausschluss vom Training und Spielen
· Ausschluss aus dem Verein
· Meldung an Verband oder relevante Fachstellen
· Strafrechtliche Schritte (wenn nötig)
Schritt 9: Prävention & Schulung
· Jährliche Schulungen für Trainer*innen und Betreuer*innen
· Sensibilisierung für Kinderschutz, sexuelle Gewalt, Gewaltprävention und Rassismus
· Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Arbeit mit Minderjährigen)
Schritt 10: Überprüfung des Leitfadens
Der Leitfaden wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst:
· Neue gesetzliche Vorgaben
· Erfahrungen aus der Praxis
· Feedback von Spieler*innen, Eltern, Verantwortlichen
Interventionsteam
Um handlungssicher zu sein, haben wir unser Interventionsteam zusammengesetzt aus:
· Janina Borchers
· Nicolai Bieker
· Dennis Otto
· Nico Barkmin
Wichtig ist uns die vertrauliche Behandlung der Vorkommnisse. Wir schätzen die Situation ein, ziehen IMMER eine Fachberatungsstelle (falls notwendig) hinzu und gewährleisten Vertraulichkeit und Transparenz.
Schutz der Betroffenen
Es gibt verschiedene Wege, wie die Betroffenen sich Hilfe suchen können. Über allem steht, dass beteiligte und informierte Personen Ruhe bewahren. Außerdem müssen alle Vorkommnisse und Schritte vom Präventionsteam dokumentiert werden. Deshalb werden wir unser Präventionsteam gesondert schulen.
Wir stellen sicher, dass Betroffene geschützt werden, in dem wir klar mit den Betroffenen kommunizieren und mit ihnen regelmäßig die nächsten Schritte besprechen. Die Vertraulichkeit steht an erster Stelle. Das bedeutet, dass wir auch keine Namen nennen und nichts öffentlich bekannt machen ohne Rücksprache mit Betroffenen, Hinweisgebenden und externen Fachberatungsstellen gehalten zu haben: Außerdem behält sich das Präventionsteam vor:
· Rücksprache mit Jugendämtern
· Rücksprache mit der Polizei
zu halten.
In einem akuten Fall von sexualisierter Gewalt, könnt ihr das Hilfstelefon unter der Nummer
0800/ 22 55 530 anrufen. Kostenfrei und anonym. Weitere Informationen gibt es auf der Website:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
Unser Verein legt großen Wert darauf, dass Vorkommnisse von interpersonaler Gewalt reflektiert und aufgearbeitet werden. Die Reflexion von Vorkommnissen führen wir zusammen mit einer Fachberatungsstelle und/oder den Ansprechpersonen unseres Stadt- oder Kreissportbundes durch!
Externe Anlaufstellen
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Spezialisierte Beratung gegen Sexualisierte Gewalt beim Jugendpsychologische Institut der Stadt Essen |
Telefon: · 0201/88-51333 · 0201/88-51800 · 0201/88-51349 |
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Kinderschutzbund |
Telefon: · 0201/202012 |
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Körperliche Untersuchungen sowie ein vertrauliche Spurensicherung führ die Kinderschutzambulanz in der Elisabethklinik durch |
Telefon: · 0201/8970 |
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Opferschutzbeauftragte der Kriminalpolizei (Gewaltprävention- Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Bettina König) |
Telefon: · 0201/8295454 |
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Spezialisierte Beratung im Kinderschutz-Zentrum |
I.Weberstraße 28 Telefonische Erreichbarkeit: |
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Susanne Thrien (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V.) |
Tel.: 0201 – 20 20 12 |
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Kim Vivien Weber (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V.) |
Telefon: · 0201 – 20 20 12 E-Mail: kim.weber@dksb-essen.de |